Meine Antworten auf häufige Fragen
Welche Yogamatte kannst du empfehlen und worauf ist dabei zu achten? Genaue Infos dazu gebe ich im Yogamatten-Guide |
Kann ich mir eine Yogamatte ausleihen? Aus Hygienegründen bestehe ich darauf, dass jeder Teilnehmer seine eigene Matte mitbringt. Das ist übrigens eine Empfehlung des BDY (Berufsverband der Yogalehrer in Deutschland). |
Was ist eine Yogamatte? Und welche Matten sind nicht erlaubt? Die Matte muss rutsch- und reissfest sein. In meinen Stunden sind Pilatesmatten, Isomatten, Schurwollmatten und die typischen 0815-Sportmatten aus Haftungsgründen nicht erlaubt. Teilnehmer mit unzulässigen Matten werden nach Hause geschickt, da ich keine Leihmatten mehr habe. Falls Du dir nicht sicher bist, ob deine Matte zulässig ist, schicke mir gern ein Foto über Whatsapp oder per Mail. Kaufempfehungen findest Du im Yogamatten-Guide. Ich habe meistens Matten zum Verkauf im Büro vorrätig – es gibt diese aber auch bei den üblichen Internethändlern zu kaufen. |
Was soll ich zum Yoga anziehen? Einfach bequeme Kleidung, in der du dich gut bewegen kannst. Angenehm ist Kleidung aus Baumwolle, wir üben ohne Schuhe – entweder barfuß, in Socken oder Yogasocken. |
Wird Yogatherapie von den Krankenkassen übernommen? Die therapeutischen Yogagruppen und Einzelstunden von Ametrin Yoga sind eine Heilpraktikerleistung. Eine Erstattung hängt davon ab, ob und in welchem Umfang deine Krankenkasse oder Zusatzversicherung den Heilpraktiker und Leistungen aus dem „Hufelandverzeichnis“ übernimmt und natürlich von der Diagnose. Für die Abwicklung mit den Kassen, bzw. die Klärung einer Kostenübernahme sind die Teilnehmer selbst verantwortlich, ggf. auch vor der Anmeldung. |
Abrechnung mit privaten Krankenkassen Die ausgewiesenen Preise gelten gemäß den AGB für Kassenpatienten und Selbstzahler. Privatpatienten (die Heilpraktiker und Hufelandleistungen erstattet bekommen) müssen bezüglich einer Erstattung der Kasse mit mir und mit der Krankenkasse Rücksprache halten – und zwar vor Behandlungsbeginn. Private Kassen haben oft ein Problem mit der Vorauskasse – aber es gibt auch dafür Lösungen. |
Gibt es eine Erstattung nach § 20 SGB V als Präventionskurs? Ametrin Yoga bietet therapeutische Yogagruppen an und diese sind keine präventiven Gesundheitskurse nach §20 SGB V. Manche Versicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen über ein Gesundheitskonto oder bieten Möglichkeiten innerhalb ihrer Gesundheitsprogramme. Bitte kläre das ggf. vor Anmeldung mit deiner Kasse ob ein Zuschuss oder ein Stempel im Bonusheft möglich ist. Bei der TK (Techniker Krankenkasse) kannst du mit Yogatherapie die TK-Gesundheitsdividende durch Einlösung auf Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis der besonderen Therapierichtungen verdoppeln! |
Was ist der Unterschied zwischen Prävention und Therapie? Präventive Maßnahmen sind dann sinnvoll, wenn man gesund ist. Beispielsweise geht man zur Zahnreinigung, um die Zähne gesund zu halten. Wenn man ein Loch hat, braucht man eine Behandlung. Präventives Yoga ist also gut, um gesunde Menschen gesund zu halten. Yogatherapie ist gut, wenn aufgrund einer Indikation wieder gesund werden will. Meine Yogatherapiegruppen können auch präventiv besucht werden, also zum Erhalt der geistigen Gesundheit und zum Aufbau von Resilienz. |
Wieviel kostet die Teilnahme? Die Preise sind je nach Gruppe, Ort und Länge der Stunden unterschiedlich. Die Preise sind bei den jeweiligen Terminen ausgeschrieben. |
Ist Einzelbegleitung möglich? Infos zu therapeutischer Einzelbegleitung findest Du hier. |
Kann man eine Probestunde machen? Je nach Platzverfügbarkeit sind Einzelstunden zum Preis von 19,-€ möglich. Diese können als „Probestunden“ genutzt werden. |
Ist eine flexible ‚drop-in‘ Teilnahme möglich? Falls ein Platz übrig ist, ist eine flexible Teilnahme natürlich nach Absprache möglich. Gebühr: 19,-€ |
Was passiert, wenn ich mal fehle? Die Termine sind fest vereinbart, dh. der Termin verfällt. |
Und wenn ich krank bin? Eine Erkrankung liegt generell in der Verantwortung des Teilnehmers. |
Ich bin schwanger, darf ich am Yoga teilnehmen? Nein, Schwangere dürfen an meinen Yogastunden nicht teilnehmen. Bei Teilnehmern die schon länger bei mir sind, kann in den ersten vier Monaten eine Ausnahme gemacht werden, dh. eine laufende Sequenz kann natürlich beendet werden. Ich bitte in diesem Fall aus Sicherheitsgründen um zügige Mitteilung und behandle das vertraulich. |
Gibt es Kontraindikationen? Weitere Infos dazu gibt es hier: Yoga-Kontraindikationen |